Schild an deutscher Grenze mit Schriftzug: Bundesrepublik Deutschland - Passkontrolle
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Migrationsrechtliche BeratungIllegale Einwanderung

Illegal ist grundsätzlich die Einwanderung zur Beantragung eines Schutzstatus durch Asylantrag – auch wenn „illegal“ in diesen Fällen nur der tatsächliche Schritt über die Grenze ist. Sobald sie einen Asylantrag gestellt haben, halten sich Schutzsuchende dann legal in der BRD auf – mindestens für die Dauer des Asylverfahrens. Wer ein Recht auf Asyl hat, ist dann auch weiterhin völlig legal in Deutschland. Wem kein Recht auf Asyl zuerkannt wird, der muss die BRD grundsätzlich verlassen.

Der offensichtlichste Unterschied zwischen legaler und illegaler Migration besteht darin, dass sich illegal Eingewanderte bereits in Deutschland befinden, bevor Sie als Unternehmer mit ihnen in Kontakt kommen – während der legal einwanderungswillige Ausländer beim Kennenlernen normalerweise noch im Ausland lebt.

  Weitere Fälle, in denen sich der Ausländer noch im Ausland befindet

Ausländer in Asylverfahren

Asylsuchende haben eine sogenannte „Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens“ aus grünem Papier. Sie dürfen nicht ohne Weiteres einer Beschäftigung nachgehen, sondern müssen dafür immer einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Die Asylverfahren dauern normalerweise unter zwölf Monaten. Gegen eine negative Entscheidung kann geklagt werden.

Ausländer mit Duldungen

Duldungen sind ebenfalls aus grünem Papier, die Bezeichnung „Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!“ steht eindeutig auf der ersten Seite. Eine Arbeitserlaubnis muss immer beantragt werden.

Wer eine Duldung hat, der muss die BRD eigentlich verlassen, kann aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden. Gründe für Duldungen können sein: laufende Ausbildung, ungeklärte Identität, Krankheit, keine Transportwege, enge familiäre Verbindungen zu deutschen Staatsbürgern. Kein Duldungsgrund ist allerdings eine Erwerbstätigkeit.

Wenn Sie einen Mitarbeiter in Duldung haben oder ein Ausländer mit Duldung bei Ihnen vorspricht, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir klären dann gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt und ob gegebenenfalls die Einschaltung eines Fachanwaltes für Migrationsrecht sinnvoll ist.


Kontakt

Ines Rimmele

Recht und Bildung

Migrationsbeauftragte

Tel. 07531 205-405

Fax 07531 205-6405

ines.rimmele@hwk-konstanz.de