
Migrationsrechtliche BeratungKünftiger Mitarbeiter ist noch im Ausland
Einwanderer aus der EU
Einwanderer aus EU-Ländern können ohne ein Verfahren bei einer Deutschen Botschaft im Ausland legal einreisen, sich niederlassen und hier tätig werden. Sie stehen dem Arbeitsmarkt sofort und uneingeschränkt zur Verfügung und sind wie Einheimische zu behandeln.
Einwanderer aus allen anderen Staaten („Drittstaaten“)
Wer aus sogenannten „Drittstaaten“ kommt, muss an der Grenze mindestens ein eingeklebtes Visum in seinem Pass vorzeigen können. Welches Visum in Frage kommt, richtet sich nach dem Zweck des zukünftigen Aufenthaltes – am relevantesten für Handwerksbetriebe sind der „Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung“ und der „Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit“.
Zuständig für die Erteilung eines Visums sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) in den jeweiligen Herkunftsländern. Bei diesen muss ein Termin zur Antragsstellung vereinbart werden. Die Terminvergabe läuft von Botschaft zu Botschaft unterschiedlich, Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites. Dort sind auch Übersichten über die vorzulegenden Unterlagen zu finden. Zum Termin muss dann alles mitgebracht werden. Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt die Botschaft das Visum für den Grenzübertritt. Dieses Visum muss nach der Einreise bei der Ausländerbehörde in eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis (sieht aus wie ein Scheckkärtchen oder der deutsche Personalausweis) umgetauscht werden.
Bei den meisten Botschaften gibt es Wartezeiten auf Termine – sechs bis zwölf Monate sind nicht ungewöhnlich. Die Bearbeitung des Antrags nimmt dann meistens noch einmal ca. drei Monate in Anspruch. Zu empfehlen ist deshalb das sogenannte „beschleunigte Fachkräfteverfahren“.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist für fast alle im Handwerk relevanten Konstellationen möglich. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer direkt an die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LFZ), die am 1. April 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie ist eine zentrale Ausländerbehörde und übernimmt die beschleunigten Fachkräfteverfahren.