Öffentlich bestellte und vereidigte ExpertenSachverständige im Handwerk
Im Handwerk, wie auch in anderen Berufen, kommt es vor, dass Kunde und Unternehmer sich über die geleistete Arbeit uneins sind. Ein Grund kann zum Beispiel ein vermuteter Mangel sein oder fehlerhafte Ware. Erscheint eine Einigung nicht möglich, sind die Erfahrung und das Wissens von Fachleuten gefragt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten auf ihrem Fachgebiet und zur weisungsfreien, objektiven Beurteilung des Sachverhalts verpflichtet. Sie können vor Gericht als auch bei privaten Streitigkeiten eine große Hilfe sein.
Warum ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung sinnvoll?
Ein Sachverständiger gilt als Person mit einer besonderen Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet. Da die Bezeichnung gesetzlich nicht geschützt ist, kann sich jeder als Sachverständiger bezeichnen. Eine umfassende Überprüfung der Qualifikation findet oftmals nicht statt. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ dagegen ist staatlich geschützt und umfangreichen Regeln unterworfen. Auf diese Weise können Sachkunde und Kompetenz gewährleistet werden.
Die Bestellung der Sachverständigen im Handwerk erfolgt für die Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und Schwarzwald-Baar-Kreis durch die Handwerkskammer Konstanz. Grundlage der Bestellung und Regelkatalog der Sachverständigen ist die Sachverständigenordnung, die durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg genehmigt ist.
Was kostet ein Sachverständiger?
Eine pauschale Aussage zu den Kosten, die bei der Beauftragung eines Sachverständigen anfallen, ist nicht möglich. Die Kosten hängen ebenso vom Umfang der Beauftragung wie von der Art der Tätigkeit selbst ab.
Soll ein gerichtliches Gutachten gefertigt werden, wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt. Dementsprechend erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Für die private Beauftragung gibt es kein Vergütungsgesetz. An das JVEG ist der Sachverständige nicht gebunden. Es empfiehlt sich daher, vor der Beauftragung mit dem Sachverständigen über die voraussichtlich anfallenden Kosten des sogenannten Privatgutachtens zu sprechen. Der Sachverständige rechnet in diesem Fall mit dem Auftraggeber direkt ab.