Corona-KriseSchon 3.450 Soforthilfeanträge aus dem regionalen Handwerk
Nach wie vor erreichen zahlreiche Soforthilfeanträge von Handwerksunternehmen die Handwerkskammer Konstanz. „Bisher sind bei uns 3.450 Anträge zur Bearbeitung eingegangen (Stand 1. April, 15 Uhr), knapp die Hälfte konnten an die L-Bank zur Weiterbearbeitung gesendet werden,“ berichtet Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.
Dass somit 50 Prozent noch nicht endgültig bearbeitet werden konnten, erkläre sich durch teilweise fehlerhafte oder unvollständige Anträge. „Wir arbeiten mit Hochdruck, aber einige Anträge wurden nicht unterschrieben, teilweise fehlt irgendwo ein Häkchen oder ein Pflichtfeld wurde nicht korrekt ausgefüllt. Wir haben ein Nachbearbeitungsteam, das sich um diese Fälle kümmert und bei den Betrieben fehlende Informationen einholt. Aber das kostet viel Zeit, so dass diese Betriebe bei der Bewilligung der Soforthilfe entsprechend länger auf die Gelder warten müssen. Sorgfalt zahlt sich hier wirklich aus“, erklärt Hiltner.
Er appelliert an alle Betriebe, die Anträge ordentlich auszufüllen. Wer Probleme habe, könne sich auf der Soforthilfe Corona-Webseite des Wirtschaftsministeriums in den FAQs Hilfe holen oder sich bei der Hotline der Handwerkskammer Konstanz unter 07531 205-201 melden.
Den Antrag auf Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg sowie alle wichtigen Informationen hierzu finden Unternehmen auf der Soforthilfe Corona-Webseite des Wirtschaftsministeriums.
Nach dem Ausfüllen muss der Antrag über die Webseite www.bw-soforthilfe.de hochgeladen werden.
Das Landeswirtschaftsministerium hat am 29. März 2020 das Landesprogramm an die zu erwartenden Konditionen des Bundesprogramms angepasst, dies betrifft insbesondere die vereinfachte Definition eines Liquiditätsengpasses. Informationen dazu finden Sie hier.