Beratungssituation in einem Starter-Center der Handwerkskammer.
Handwerkskammer Stuttgart

ExistenzgründungStarter-Center vor Ort

Weil aller Anfang schwer genug ist, macht es die Handwerkskammer Konstanz Existenzgründern leicht. Von der Gewerbeanmeldung bis zur Meldung an die Rentenversicherung gibt es im Starter-Center in Konstanz und Villingen schnelle, unbürokratische und kostenlose Hilfe bei allen Formalitäten. Die Berater unterstützen beim Ausfüllen der Formulare, leiten sie fristgerecht an die richtigen Stellen weiter und erledigen die Eintragung bei der Handwerkskammer gleich mit. All diese Hürden in einem Schritt zu nehmen, spart Zeit und Nerven – denn beides sollten Sie nicht mit Papierkram verlieren.

Vorteile des Starter-Centers

  • Weniger Aufwand
  • Fachkundige Beratung
  • Umfassende Information
  • Überblick über alle Gebühren, Beiträge und Fristen

Es empfiehlt sich, etwa zwei Wochen vor Betriebseröffnung im Starter-Center vorbeizukommen. Die Bearbeitung der Formulare dauert je nach Betrieb und Unternehmensgegenstand etwa 30 bis 90 Minuten. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll.

Im Starter-Center-Online können Sie die Formulare auch bequem von zuhause aus ausfüllen. Dafür brauchen Sie einen Kunden-Account, den Sie hier beantragen können. Die erforderlichen Meldungen werden dann automatisch zusammengestellt und können von Ihnen ausgedruckt und bei den jeweiligen Stellen eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei in einer gemeinsamen Online-Sitzung.

Erledigen Sie zahlreiche Gründungsformalitäten mit nur einem Besuch – persönlich oder online

Aufgrund von Personalengpässen kann es derzeit bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wenn Sie im Handwerk selbständig tätig sein wollen, müssen Sie in der Handwerksrolle eingetragen sein. Dort sind alle Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Gewerbe in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und im Schwarzwald-Baar-Kreis erfasst. Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer ist für jeden Handwerker verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Bearbeitung hoher Fallzahlen die Mitarbeitenden der Handwerksrolle derzeit dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr telefonisch nicht erreichbar sind.

In unserem Formular-Center können Sie online von zuhause Ihre Daten eintragen. Die für Sie erforderlichen Meldungen werden dann automatisch ausgefüllt und können von Ihnen ausgedruckt und bei den jeweiligen Stellen eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei in einer gemeinsamen Online-Sitzung.

Wichtig: Für das Formular-Center brauchen Sie einen Login-Account. Mit dem Erstellen eines Accounts stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu.

Sie haben noch Fragen? Nach dem Sie die Daten eingegeben haben, können wir Ihre Daten auch mit Ihnen gemeinsam in einem unserer Starter-Center wieder aufrufen, vervollständigen und verschicken.

Dort, wo sich Ihr Betriebssitz befindet, müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Die Kosten dafür sind von Kommune zu Kommune verschieden. In Konstanz und Rottweil zum Beispiel liegen die Kosten derzeit bei 20 Euro, in Tuttlingen bei 25 Euro. Die Gewerbeanmeldung wird dann unter anderem an das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt, das Registergericht und auch an die Handwerkskammer weitergeleitet.
Spätestens eine Woche nach der Gewerbeanmeldung muss der Betrieb auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) angemeldet sein, damit alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Tag der Meldung.
Wie bei der Berufsgenossenschaft ist die Anmeldung bei der zuständigen Sozialkasse verpflichtend, wenn der neugegründete Handwerksbetrieb unter einen Sozialkassen-Tarifvertrag fällt. Die tarifliche Sozialkassen, wie zum Beispiel die SOKA-Bau, übernehmen verschiedene branchenspezifische Sozialleistungen, etwa das Schlechtwettergeld, die Absicherung von Arbeitszeitkonten, Lohnfortzahlungen sowie einen Teil der Kosten der überbetrieblichen Ausbildung.
Alle zulassungspflichtige Handwerksbetriebe sind mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auch rentenversicherungspflichtig und müssen sich bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Der Beitrag muss ab dem Beginn der Tätigkeit bezahlt werden. Meldet sich der Unternehmer später an, wird der Betrag rückwirkend berechnet.
Jeder Betrieb ist zunächst einmal rundfunkbeitragspflichtig. Je nach individuellem Gründungsvorhaben können jedoch Befreiungsmöglichkeiten bestehen. Unsere Berater im Starter-Center beraten Sie zu den unterschiedlichen Optionen und erstellen die Meldung an ARD ZDF Deutschlandradio gerne für Sie.
Je nach Gewerk und weiteren individuellen Gründungsbedingungen können spezielle Meldungen erforderlich sein wie beispielsweise an die GEMA oder zur Beantragung eines Institutionskennzeichens, wenn Sie Ihre Dienstleistungen mit der Krankenkasse des Kunden abrechnen können. Auch diese Meldungen können wir im Starter-Center gerne für Sie erledigen.
 

Starter-Center vor Ort

Schauen Sie an den folgenden Tagen im Starter-Center vor Ort vorbei – und vereinbaren bitte vorab per E-Mail eine individuelle Beratungszeit mit Simone Feilen.

Bildungsakademie Waldshut, Friedrichstraße 3, 79761 Waldshut-Tiengen

  • Donnerstag, 7. November 2024

Rathaus Schramberg, Hauptstr. 25, 78713 Schramberg

  • Mittwoch, 27. November 2024

Rathaus Bad Säckingen, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen

  • Im Jahr 2024 finden in Bad Säckingen keine Termine mehr statt.

Im Starter-Center Villingen kann jederzeit ein Termin bei Simone Feilen vereinbart werden.


Ihre Ansprechpartnerin

Portrait von Simone Feilen

Dipl. Betriebswirtin (FH) Simone Feilen

Außenstelle Starter-Center und Standortförderung Villingen-Schwenningen
Betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 07721 9988-44

Fax 07721 9988-18

simone.feilen--at--hwk-konstanz.de