WeiterbildungsstipendiumUnterstützung für den Meister
Einen Zuschuss von 8.700 Euro für die Meisterausbildung: Franziska Buggle, Malerin und Lackiererin aus Singen, freute sich über das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm unterstützt talentierte Menschen unter 25 Jahren bei fachlichen oder fachübergreifenden Weiterbildungen.
„Ich hatte einen guten Abschluss in meiner Lehre als Malerin und Lackiererin und habe dann ein Schreiben bekommen, dass ich mich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann. Es war eine Tür, die aufgegangen ist“, berichtet Franziska Buggle.
Meisterkurse bei der Bildungsakademie
Im März 2022 fing die Singenerin deshalb ihre Meistervorbereitung im Maler- und Lackiererhandwerk an. Zwei Teile der Meisterausbildung absolvierte sie an der Bildungsakademie Singen, ab September 2022 besuchte sie ein Jahr bis zu ihrem Meisterabschluss die Bildungsakademie Waldshut für den praktischen und fachtheoretischen Teil.
„Der Unterricht bei Lehrmeister Egon Lobmüller in Waldshut war sehr interessant. Wir hatten viele Ausflüge, zum Beispiel zu einer Pinselfabrik. Außerdem kamen immer wieder externe Firmen und haben uns Wissen vermittelt“, so Buggle.
Chance bei geringen finanziellen Möglichkeiten
Eine Weiterbildung, die für die Jung-Meisterin nicht so ohne Weiteres finanzierbar gewesen wäre. Die Kursgebühren für den Meisterkurs im Maler- und Lackiererhandwerk decken sich in etwa mit der Fördersumme des Weiterbildungsstipendiums. Dazu kommen Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Materialkosten für das Meisterstück.
„Nicht jeder kann sich das leisten. Ich finde es gut, dass man die Möglichkeit des Weiterbildungsstipendiums hat. Es zeigt: ‚Cool, ich kann den Meister trotzdem machen, weil ich mir Mühe gegeben habe in der Schule‘“, so Buggle.
Handwerkskammer bietet Unterstützung
Im Bezirk der Handwerkskammer Konstanz mit den Landkreisen Konstanz, Waldshut, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Rottweil erhalten aktuell 60 junge Menschen das Weiterbildungsstipendium, das maximal drei Jahre lang ausgezahlt wird. Jedes Jahr werden zirka 20 Bewerber neu aufgenommen. In Zahlen ausgedrückt steht für die Stipendiaten 2024 eine Fördersumme von bis zu 120.000 Euro bereit.
Bei der Handwerkskammer Konstanz berät Karin Sommer vom Team Ausbildung und Prüfung zum Programm: „Das Weiterbildungsstipendium ist eine ganz tolle Sache für interessierte junge Menschen. Es ist mir eine große Freude, als Ansprechperson für die jungen Menschen da zu sein.“
Bewerbungsfrist ist Ende Oktober
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr Ende Oktober, im November finden dann die Auswahlverfahren statt. Die Förderung beginnt jeweils zum 1. Januar. „Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen. Das können Meistervorbereitungskurse sein, aber auch Betriebswirte oder ein Schweißlehrgang“, konkretisiert Sommer.
Franziska Buggles Stipendium ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Die Handwerksmeisterin, die bereits eine neue Weiterbildung plant, kann das Programm nur empfehlen: „Es kam überall gut an, dass ich ein Weiterbildungsstipendium bekommen habe. Meine Erfahrung ist: Es wird einem einfach gemacht, in der Gesellenprüfung gut zu sein, man muss es nur wollen.“
Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich erhalten rund 6.000 Berufseinsteiger ein Stipendium. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – koordiniert im Auftrag des BMBF das Programm bundesweit. Die Umsetzung vor Ort übernehmen Kammern und weitere Berufsbildungsstellen.
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
- Die Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
- Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.