UnternehmensserviceBaurechtliche Beratung

Im Baurecht wird zwischen privatem und öffentlichem Baurecht unterschieden. Während sich das öffentliche Baurecht auf die Teile des öffentlichen Rechts bezieht, die meist Bauvorhaben betreffen, regelt das private Baurecht vor allem das Verhältnis zwischen einem Auftraggeber und den am Bau Beteiligten, also zum Beispiel Handwerker, Architekten und Ingenieure. Die Normen geben den Rahmen vor, vertraglich können aber auch abweichende Regelungen bestimmt werden.

Das öffentliche Baurecht dient dazu, die Zulässigkeit und Umsetzung eines Bauvorhabens zu regeln und die Sicherheit für die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Im öffentlichen Baurecht wird nochmals zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unterschieden. Das Bauplanungsrecht ist Sache des Bundes, das Bauordnungsrecht die der Länder. Die einzelnen Bauaufsichtsbehörden der Länder kümmern sich auch darum, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Damit durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Wettbewerbsverzerrung entsteht und öffentliche Mittel so wirtschaftlich wie möglich eingesetzt werden, gibt es das Vergaberecht. Darin ist geregelt, welche Vorschriften ein öffentlicher Auftraggeber erfüllen muss. Für Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung, kurz VOB. In Teil A sind allgemeine Regelungen zur Vergabe enthalten, Teil B umfasst Regelungen für den Bauvertrag, Teil C technische Vertragsbedingungen (ATV).

Schwerpunkte der baurechtlichen Beratung

  • öffentliches Vergaberecht (VOB Teil A)
  • Prüfung und Bewertung von Bauverträgen
  • Hinweise zum Thema Forderungssicherung und effektiven Zahlungseinzug
  • Gewährleistungsfragen
  • Nachtragsmanagement
  • Fragen zur Bauhandwerkerhypothek und Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
  • Verjährungsfragen
  • Anmeldung von Behinderung und Bedenken durch den Auftragnehmer
  • Prozessuale Fragen


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Joachim Vojta

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