Geldscheine
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Corona-SoforthilfeRund 35 Mio. Euro an Handwerksbetriebe der Region

Das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise wird im Handwerk gut angenommen. Allein in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil, Konstanz, Waldshut und im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden bis zum 8. April 2020 rund 3.500 Antragsformulare von Handwerksunternehmen hochgeladen. Damit haben rund ein Drittel der Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz Soforthilfe beantragt. 

„Uns war es wichtig, dass unsere Mitgliedsbetriebe in Not etwas beruhigter in die Osterfeiertage gehen können. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die beiden letzten Wochenenden durchgearbeitet, damit die Unternehmen innerhalb von wenigen Tagen an die Gelder kommen. Bis auf wenige hundert teilweise unvollständige oder fehlerhafte Anträge sind alle bereits zur endgültigen Bewilligung und Auszahlung an die L-Bank weitergeleitet worden“, berichtet Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.

Er geht von einem Gesamtvolumen von rund 35 Mio. Euro aus, das nun als Soforthilfe an die Betriebe geht. 
 

Landesprogramm Soforthilfe mit dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung fusioniert

Ab Donnerstag, 9. April 2020, wird die Soforthilfe des Landes mit dem Bundessoforthilfeprogramm verzahnt. Weiterhin sind Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten antragsberechtigt, auch die Konditionen bleiben erhalten.

„Für Betriebe ändert sich bei der Antragsstellung nichts und sie werden auch nicht schlechter gestellt, wenn sie erst jetzt einen Antrag stellen. Die Zuschüsse speisen sich lediglich aus unterschiedlichen Töpfen: Kleine Betriebe bis zehn Mitarbeiter erhalten nun Zuschüsse aus Bundesmitteln, Betrieben von elf bis 50 Mitarbeitern stehen nach wie vor Mittel aus dem Landestopf zu“, erläutert Hiltner.

Bedürftige Unternehmen können den maximalen Zuschuss nur einmal beantragen, egal ob im bisherigen Landesprogramm oder im jetzigen Bundes- oder Landesprogramm. Betriebe, die bislang den maximalen Zuschuss nicht beantragt haben und darüber hinaus einen weiteren Liquiditätsengpass glaubhaft machen, können diesen Zuschuss allerdings über die neuen Programme aufstocken. Nach wie vor gilt: Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Zuschuss 9.000 Euro, für Betriebe von fünf bis zehn Beschäftigen bis zu 15.000 Euro, und für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten 30.000 Euro.

Anträge können noch bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

„Wir bitten die Unternehmen, sich Zeit für den Antrag zu nehmen und diesen sorgfältig auszufüllen. Das erspart allen Seiten viel Arbeit und führt auch schneller zum Erfolg“, rät Hiltner.

Zur Soforthilfe 

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch.

Die inhaltliche Vorprüfung der Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Die Anträge von Landwirten werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum geprüft. Für die Antragsberatung stehen Hotlines der jeweiligen Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Das Wirtschaftsministerium empfiehlt dringend, dieses breit aufgestellte Angebot zu nutzen. Vollständig ausgefüllte Anträge mit einer fundierten Begründung des Liquiditätsengpasses sind der beste Garant für eine zügige Bearbeitung und einen positiven Bescheid.

Zur Antragsstellung

Für Antragstellende mit bis zu zehn Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit elf bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit.

Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert.

Alle ausgefüllten und unterzeichneten Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch. Sobald die Anträge geprüft sind, gehen diese direkt an die L-Bank, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.