FachkräftesicherungMigrationsrechtliche Beratung

Die Migrationsbeauftragte der Handwerkskammer Konstanz, Ines Rimmele, berät Sie zu allen migrationsrechtlichen Fragen – wie etwa den folgenden:

  • Wer darf nach Deutschland einwandern?
  • Was, wenn ich eine teilqualifizierte oder auch „nur“ angelernte Kraft aus dem Ausland einstellen möchte?
  • Woher weiß ich, ob ich einen Ausländer, der bereits in Deutschland ist, überhaupt anstellen darf? Auf was muss ich achten?

Neben unserem Beratungsangebot ist es ist auch Aufgabe der Ausländerbehörden, Ihnen als Arbeitgeber beratend zur Seite zu stehen. Der Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit kann ebenfalls bei vielen Fragen helfen. Eine sehr gute erste Anlaufstelle ist zudem die Arbeitgeberseite des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“.

Darauf müssen Sie bei der Beschäftigung von Ausländern achten

Von allen ausländischen Angestellten ohne langfristigen Aufenthaltstitel müssen Arbeitgeber deren aktuelle Papiere in der Personalakte führen. Achten Sie dabei auf die Gültigkeit der Papiere und auf die dort eingetragene Arbeitserlaubnis. Die Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechende Erlaubnis ist für Sie als Betrieb und auch für den Ausländer ordnungswidrig.

Wichtige Unterscheidung: legal - illegal 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen legaler und illegaler Einwanderung. Legal wandern Ausländer ein, wenn sie zum Grenzübertritt durch ein Visum berechtigt sind. Klassischer Fall illegaler Einwanderung ist die Beantragung von Asyl.

 

Künftiger Mitarbeiter ist noch im Ausland x

 

Künftiger Mitarbeiter ist schon in Deutschland x

 

Illegale Einwanderung x


Kontakt

Ines Rimmele

Recht und Bildung

Migrationsbeauftragte

Tel. 07531 205-405

Fax 07531 205-6405

ines.rimmele--at--hwk-konstanz.de